Unterschied Kredit Darlehen – Was kommt für mich in Frage?

21. Oktober 2015
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Neben dem Begriff Kredit liest man auch immer wieder das Wort Darlehen. Ist das nun das Gleiche oder gibt es einen Unterschied zwischen Kredit und Darlehen. Gesetzlich sind beide Begriffe unterschiedlich definiert, aber oft werden sie auch synonym gebraucht.

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1. Der Unterschied zwischen Kredit und Darlehen im deutschen Recht

Meist werden die Begriffe Kredit und Darlehen synonym für die Überlassung von Geld verwendet. Dabei sind aber zwei Dinge zu beachten:

  1. Kredite und Darlehen können auch über Sachen abgeschlossen werden.
  2. Streng genommen ist das Darlehen im deutschen Recht nur eine Form des Kredits, wenngleich eine sehr gebräuchliche.

Ein Darlehen muss nicht immer die Überlassung von Geld sein. Beim sogenannten Sachdarlehen wird, wie der Name schon sagt, ein Gegenstand verliehen. Im Unterschied zur Leihe oder Miete wird sie aber am Ende nicht zurückgegeben, sondern durch etwas andere abgegolten. Außerdem ist der Darlehensnehmer nicht nur Mieter, sondern Eigentümer mit allen Rechten.

In der Praxis gibt es diese Sachdarlehen aber selten. Wer beispielsweise ein Auto auf Kredit kauft, schließt rechtlich gesehen meist keinen Sachdarlehensvertrag ab, sondern nimmt ein Darlehen in Form von Geld auf, mit dem das Auto bezahlt wird. Das gilt meist auch wenn das Darlehen über den Autohändler abgeschlossen wird. Dieser Unterschied ist rechtlich wichtig, weil Sach- und Gelddarlehen im Bürgerlichen Gesetzbuch in verschiedenen Paragraphen geregelt sind. In der Praxis ist das wohl bekannteste Sachdarlehen die Wertpapierleihe. Dabei verleihen Investoren ihre Aktien an Spekulanten, die damit beispielsweise Leerverkäufe tätigen. Sie verkaufen die Wertpapiere also und kaufen sie kurz vor Ablauf der Leihfrist zurück. Sie hoffen dabei, dass die Kurse gefallen sind und der Rückkauf billiger ist als der erste Verkauf.

Auch Kredite können sich sowohl auf Geld als auch auf Sachen beziehen. Allerdings gibt es einige Formen des Kredits, die keine Darlehen sind. Dazu gehören vor allem Bürgschaften und Garantien. Eine Bank kann beispielsweise im Rahmen eines sogenannten Avalkredits für einen Kunden bürgen. Diese Bürgschaft gilt als Form des Kredits, ist aber kein Darlehen, weil die Bank direkt weder eine Sache noch Geld verleiht.
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2. Der Unterschied zwischen Kredit und Darlehen in der Praxis

In der Praxis werden beide Begriffe meist synonym verwendet. Tatsächlich sind beide Begriffe mit wenigen Ausnahmen auch deckungsgleich. Allerdings hat sich auch hier eine Unterscheidung eingebürgert, die aber weniger verbindlich ist als die juristische.

Avalkredite werden Privatpersonen nur selten aufnehmen, fast alle ihrer Kredite sind auch Darlehen. Auch Sachkredite werden selten als Darlehen oder Kredite bezeichnet, so dass umgangssprachlich mit dem Wort Kredit meist ein Gelddarlehen gemeint ist.

VerbrauchertippsAllerdings gibt es im allgemeinen Sprachgebrauch eine kleine Unterscheidung. So werden kurzfristige Ausleihen selten als Darlehen bezeichnet, sondern meist als Kredit. Das gilt vor allem für Kontokorrentkredite, also Überziehungskredite bei einem Konto. Die bekannteste Form dabei ist der Dispo-Kredit. Streng genommen ist er auch ein Darlehen, der Begriff Dispo-Darlehen ist aber ungebräuchlich.

Dagegen werden Kredite mit langer Laufzeit, beispielsweise für den Hauskauf, gerne als Darlehen bezeichnet. Die Bezeichnung Immobilienkredit ist aber genauso richtig wie Immobiliendarlehen.

Insgesamt wird der Begriff Kredit häufiger verwendet als das Darlehen, weil er kürzer und prägnanter ist. Außerdem taucht er, vor allem in der englischen Variante „credit“, in vielen Firmen- und Produktbezeichnungen auf, beispielsweise bei der Spezialbank Creditplus oder dem easyCredit.

3. Beamtenkredite und Beamtendarlehen

Eine besondere Unterscheidung gibt es außerdem bei Krediten für Beamte. Ein Beamtenkredit und ein Beamtendarlehen sind im allgemeinen Sprachgebrauch nicht das Gleiche.

gebuehrenBeamtenkredite sind zunächst ganz normale Ratenkredite, die aber nur Beamten und langjährigen Angestellten im Öffentlichen Dienst mit erweitertem Kündigungsschutz offenstehen. Teilweise gehören auch in Vollzeit beschäftigte Akademiker sowie Angestellte mit an den Öffentlichen Dienst angelehnten Tarifverträgen zum berechtigten Personenkreis, beispielsweise Mitarbeiter von Kirchen oder Stiftungen. Unter dem Schlagwort Beamtenkredit werden oft auch normale Kleinkredite vermarktet, bei denen Beamte besonders gute Konditionen erhalten.

Beamtendarlehen sind dagegen meist eine Kombination aus Kredit und Lebensversicherung. Die monatliche Rate wird in eine Lebensversicherung eingezahlt und dort angespart. Am Ende der Laufzeit wird der Kredit samt Zinsen aus der nun fällig werdenden Lebensversicherung bezahlt. Der Vorteil ist, dass das Darlehen auch gleich für den Todesfall abgesichert ist, dafür ist es aber meist auch teurer als ein normaler Beamtenkredit.

4. Fazit

fazitDer Unterschied zwischen Darlehen und Kredit ist minimal. Meist wird mit beiden Bezeichnungen ein Gelddarlehen bezeichnet. Zu den Krediten gehören aber beispielsweise auch Bürgschaften, die aber nicht als Darlehen gelten. In der Praxis werden kurzfristige und niedrige Darlehen oft als Kredite bezeichnet, lange laufende mit hohen Beträgen dagegen als Darlehen.
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