Die Statistik besagt, dass mittlerweile mehr als 40 Prozent aller Inhaber einer Kapitallebensversicherung den Vertrag vorzeitig beenden. Sicherlich sind dafür auch die in den vergangenen Jahren deutlich gesunkenen Renditen verantwortlich, die mit einer Kapitallebensversicherung zu erzielen sind. Dennoch ist das vorzeitige Kündigen einer Lebensversicherung keineswegs jedem Kunden zu empfehlen, da insbesondere in den ersten Jahren erhebliche Verluste entstehen können. Diese resultieren daraus, dass die Beiträge der ersten drei bis fünf Jahre vor allem dafür verwendet werden, um die zu zahlende Abschlussprovision zu decken. Wer das Kapital aus der Lebensversicherung dennoch vorzeitig benötigt oder die vereinbarten Beiträge nicht mehr zahlen kann oder möchte, für den steht auch in 2015 der Verkauf oder das Beleihen der Lebensversicherung als Option zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu bei Google unter dem Stichwort Lebensversicherungen zu finden!
Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung
Es gibt im Prinzip zwei Alternativen zur vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung. Dabei handelt es sich zum einen um den Verkauf und zum anderen um das Beleihen der Versicherung. Der Verkauf einer Kapitallebensversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer nicht nur das bereits angesammelte Kapital benötigt, sondern sich zudem die vereinbarten Beiträge nicht mehr leisten kann oder die Versicherung einfach nicht mehr bedienen möchte. Wer den Vertrag hingegen vom Grundsatz her weiter nutzen möchte, aber dennoch das angesammelte Kapital braucht, für den kommt in erster Linie das Beleihen infrage. Es findet zwar keine Auszahlung des angesammelten Kapitals statt, aber dennoch kann der Versicherungsnehmer einen Kredit erhalten, der im Prinzip identisch mit dem aktuellen Rückkaufswert ist. Das Beleihen der Kapitallebensversicherung ist heutzutage nicht nur zweckmäßig, sondern aufgrund der Zinssituation auch durchaus attraktiv.
Niedrige Kapitalmarktzinsen machen Beleihen attraktiv
Die aktuelle Zinssituation am Kapitalmarkt sorgt dafür, dass es durchaus nicht unattraktiv ist, die Lebensversicherung zu beleihen. Dazu tragen sowohl die Guthabenzinsen als auch die Darlehenszinsen bei. Auf der einen Seite ist es nämlich so, dass Kapitallebensversicherungen derzeit ohnehin nur noch mit einem vergleichsweise niedrigen Ertrag ausgestattet sind. Dieser hat sich im Vergleich zum Niveau von vor 20 Jahren nahezu halbiert, was zum einen an den gesunkenen Garantiezinsen und zum anderen an den ebenfalls reduzierten Überschussanteilen liegt. Auf der anderen Seite befinden sich die Kreditzinsen ebenfalls auf einem sehr niedrigen Level, sodass ein Policendarlehen zu einem recht günstigen Zinssatz erhältlich ist. Das Policendarlehen ist ein spezieller Kredit, der auf Basis einer vorhandenen Lebensversicherung vergeben wird.
Das Beleihen der Lebensversicherung – so ist vorzugehen
Falls sich der Kunde für das Beleihen der Lebensversicherung entschieden hat, gibt es eine bestimmte Vorgehensweise zu beachten. Zunächst einmal sollte sich der Versicherungsnehmer überlegen, ob das Beleihen im Vergleich zum Kündigen oder zum Verkauf der Versicherung wirklich die beste Alternative ist. Falls dies so sein sollte, muss zunächst ein Kreditgeber gefunden werden, der auf Basis der Lebensversicherung ein Darlehen auszahlt. Dabei kann es sich um die Versicherungsgesellschaft selbst handeln oder auch um eine Bank, die dazu bereit ist, die Kapitallebensversicherung als Sicherheit zu akzeptieren. Auf Basis des Rückkaufwertes wird dann ein Darlehen ausgezahlt, wobei der aktuelle Wert der Lebensversicherung in der Regel die Obergrenze ist, die der Kunde als Kreditsumme erhalten kann.
Anschließend kann die gewünschte Darlehenssumme ausgezahlt werden und es findet gleichzeitig eine Abtretung von Forderungen statt. Damit überträgt der Versicherungsnehmer seine Rechte aus dem Versicherungsvertrag an den jeweiligen Kreditgeber, sodass dieser die Lebensversicherung (Infos dazu unter http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensversicherung) im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Darlehensrückzahlung verwerten darf. Meistens wird vereinbart, dass der Versicherte weiterhin vom Todesfallschutz profitieren kann und darüber hinaus die Zahlung der weiteren Beiträge übernimmt.