Umschuldung bei Scheidung Erfahrungen 2024 – Kredit Test zeigt Klärung wem die Schulden gehören!

27. Oktober 2015
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Eine Umschuldung bei Scheidung kann viel Ärger sparen helfen. Denn grundsätzlich kann sich bei gemeinsam aufgenommenen Krediten der Gläubiger aussuchen, von wem er das Geld zurückverlangt. Kein Partner kann sich darauf festlegen, er müsse ja nur die Hälfte zahlen, die andere Hälfte müsse der Ehegatte übernehmen. Solche Probleme lassen sich vermeiden, wenn die gemeinsamen Kredite durch getrennte Schulden abgelöst werden. Das kann sich auch von der Zinsbelastung her lohnen.

Zusammenfassung:

  • Für gemeinsam aufgenommene Schulden haftet jeder Partner voll
  • Keine gemeinsame Haftung für Schulden eines Partners
  • Unterschiede bei individuelle Schulden je nach Güterstand
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Was noch bei einer Umschuldung nach einer Scheidung zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Umschuldung nach Scheidung.

1. Wem gehören die Schulden bei der Scheidung?

Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich müssen dafür zwei oder sogar drei Fragen beantwortet werden, nämlich

  1. Bestanden die Schulden schon vor der Ehe?
  2. Wurde das Darlehen gemeinsam oder von einem Partner aufgenommen?
  3. Welcher Güterstand wurde vereinbart?

VerbrauchertippsGrundsätzlich haften Eheleute nicht für die Schulden des Partners. Das gilt auch bei der Zugewinngemeinschaft, also dem Güterstand, in dem jene Paare leben, die nicht in einem Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben. Allerdings können sie beim Zugewinnausgleich eine Rolle spielen. Hier ist es jetzt wichtig, ob das Paar einen Ehevertrag abgeschlossen hat oder nicht. Bei Gütertrennung betreffen die Schulden oft nur denjenigen, der sie aufgenommen hat.

Im gesetzlichen Güterstand, also der Zugewinngemeinschaft, verbleiben die Schulden ebenfalls bei dem Partner, der den Kredit auch aufgenommen hat. Wurden die Schulden bereits mit in die Ehe eingebracht, muss sich der andere Partner ebenfalls nicht an der Rückzahlung beteiligen. Sind sie dagegen erst später entstanden, können sie beim Zugewinnausgleich eine Rolle spielen.

2. Beispiel: Schulden beim Zugewinnausgleich

VergleichHat beispielsweise die Ehefrau ein Darlehen von 20.000 Euro aufgenommen um sich einen Sportwagen zu kaufen, können die Gläubiger sich nicht an den Ehemann wenden. Auch nach der Scheidung verbleiben die Schulden bei der Ehefrau. Allerdings kann das Darlehen beim Zugewinnausgleich eine Rolle spielen. Beide Partner haben im Beispiel 5.000 Euro mit in die Ehe eingebracht. Zum Zeitpunkt der Scheidung besitzen beide Guthaben und Vermögensgegenstände im Wert von 80.000 Euro, gleichzeitig ist vom Autokredit der Ehefrau noch eine Restschuld von 4.000 Euro offen.

Die beiden Ehepartner besitzen zusammen nach Abzug der Schulden also 76.000 Euro, das sind 66.000 Euro mehr als am Beginn der Ehe. Jeder hat jetzt einen Anspruch auf die Hälfte des Zugewinns, also 33.000 Euro. Erhält die Ehefrau nun den Sportwagen mit einem Restwert von 8.000 Euro sowie weiteres Vermögen in Höhe von 25.000 Euro, dann kann sie argumentieren, dass sie wegen der Restschuld von 4.000 Euro nur einen Zugewinn von 29.000 Euro hat und weitere 4.000 Euro verlangen.
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3. Gemeinsame Schulden

Noch schwieriger ist die Situation bei gemeinsamen Schulden. Meist ist es sinnvoll Kredite gemeinsam aufzunehmen, weil die Zinsen dann billiger sind. Ist ein Partner selbständig oder Beamter, ist das besonders sinnvoll. Als Selbständiger zahlt er nämlich meist höhere Zinsen, die sich durch einen Partner mit festem Einkommen deutlich senken lassen. Umgekehrt ist es bei Beamten, sie haben besonders niedrige Zinsen, deshalb lohnt es sich, wenn der andere Partner sie als zweiten Kreditnehmer hinzuzieht.

gebuehrenAuch wenn beide eine ähnliche Bonität haben, lohnt sich die gemeinsame Kreditaufnahme aber meistens. Was in einer gut funktionierenden Ehe sinnvoll ist, kann bei der Scheidung aber zum Problem werden. Denn haftet keineswegs jeder für die Hälfte der Schuld, vielmehr können sich die Gläubiger aussuchen an wen sie sich wenden, falls das Geld nicht regelmäßig bezahlt wird. Da hilft auch der Hinweis nichts, man habe das Darlehen gemeinsam aufgenommen und wolle daher nur die Hälfte zahlen. Der Partner, der das Darlehen bezahlen musste, kann das Geld dann natürlich zur Hälfte vom ehemaligen Ehegatten zurückfordern. Doch das kann schwierig werden.

4. Die Lösung: Umschuldung bei Scheidung

Sinnvoll ist es deshalb, bei der Scheidung zu klären wer das Darlehen zahlt und das beim Zugewinnausgleich entsprechend zu berücksichtigen. Das kann dann so aussehen, dass ein Partner einen unbezahlten Immobilienkredit in Höhe von 200.000 Euro abzahlen muss, dafür aber auch das Haus im Wert von 300.000 Euro erhält.

vorlage_musterSchwieriger ist es, wenn kein Zugewinn zu verteilen ist oder sich die Vermögensgegenstände nicht so einfach an einen Partner geben lassen, beispielsweise weil der kein Interesse am Cabrio des Partners oder dem teuren Brillant-Collier hat. Außerdem gibt es für den Partner keine Garantie, dass der andere nicht zunächst das Vermögen aufbraucht und dann seine Schulden nicht bezahlt. Die Gläubiger könnten sich dann trotz Einigung mit dem Ehepartner an ihn wenden. Dann führt der Königsweg über eine Umschuldung bei Scheidung.

Dabei nehmen beide Partner einen neuen Ratenkredit in Höhe der Hälfte des alten Darlehens auf. Davon wird der gemeinsame Kredit zurückgezahlt. Dabei fällt zwar eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1,0 Prozent der Restsumme an, doch oft wird das sogar durch die niedrigeren Zinsen des neuen Kredits ausgeglichen.

5. Fazit

fazitEine Umschuldung bei Scheidung ist meistens sinnvoll. Das gilt selbst dann, wenn die Kredite bei der Scheidung aufgeteilt wurden, denn wenn ein Partner nicht zahlt, können die Gläubiger sich trotzdem an den Gatten wenden. In einer Vereinbarung mit dem ehemaligen Mann oder der früheren Frau kann schließlich nicht über die Rechte der Bank entschieden werden. Besser, man ersetzt die gemeinsamen Darlehen durch Kredite, die jeweils von einem Partner aufgenommen wurden. Das kann sich auch im Hinblick auf die Zinsen lohnen.

Bilderquelle: shutterstock.com

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