Umschuldung Erfahrungen 2024 – Kredit Test zeigt Vorteile und Zweck einer Umschuldung!

11. März 2015

Umschuldungen stehen zu Zeiten niedriger Zinsen hoch im Kurs. Die Frage ist natürlich, wann sollt Ihr Umschulden und macht es überhaupt Sinn? Grundsätzlich muss bei einer Umschuldung allerdings immer mit spitzer Feder gerechnet werden. Das gilt gleichermaßen, wenn Ihr einen Ratenkredit umschulden wollt, als auch für eine Baufinanzierung. Der Zweck einer Umschuldung liegt klar auf der Hand: Ein Darlehen mit höheren Zinsen soll durch ein Darlehen mit günstigeren Zinsen abgelöst werden. Das klingt auf den ersten Blick wenig dramatisch, ist aber unter Umständen mit Kosten verbunden.

Umschuldung eines Ratenkredites

Ihr habt vor einigen Jahren einen Ratenkredit aufgenommen und ärgert Euch jetzt, dass die Zinsen heute deutlich niedriger sind, ihr faktisch die Hälfte der Zinsen einsparen könntet. Nun bieten zahlreiche Banken einmal im Jahr eine kostenlose Sondertilgung von bis zu 50 Prozent der Restschuld an. Das bringt Euch allerdings nicht wirklich weiter, wenn Ihr über diese Mittel nicht verfügt. Darüber hinaus bleibt immer noch der Rest des Darlehens mit den teuren Zinsen bestehen. In diesem Fall macht eine Umschuldung durchaus Sinn, wenn: die Zinsersparnis für das neue Darlehen höher ausfällt, als die Vorfälligkeitsentschädigung für das abzulösende Darlehen. Diese beträgt ein Prozent, sofern noch eine Darlehenslaufzeit von mehr als zwölf Monaten besteht. Liegt sie darunter, müsst ihr mit 0,5 Prozent Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Bei einer Restschuld von 10.000 Euro, der Option, 50 Prozent der Restschuld kostenfrei ablösen zu können und einer Restlaufzeit von 20 Monaten kommen demzufolge Kosten in Höhe von 50 Euro auf Euch zu. Neben der Zinsersparnis kann natürlich auch der Wunsch nach mehr Übersichtlichkeit eine Rolle spielen. Es ist nicht unüblich, dass Verbraucher mehr als nur ein Darlehen nutzen. Eine Bündelung bringt Euch mehr Transparenz in die Haushaltskasse.

Umschuldung einer Baufinanzierung

Während die Umschuldung eines Ratenkredites recht unspektakulär ausfällt, wird es bei einer Baufinanzierung schon deutlich komplexer. Zunächst einmal gilt, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht so transparent berechnet wird, wie bei einem Ratenkredit. Die Verbraucherzentrale Hamburg konnte im Jahr 2013 in 60 Prozent der überprüften Kalkulationen eine Nachbesserung zugunsten der Darlehensnehmer durchsetzen. Beträgt die Laufzeit Eures Darlehens mehr als zehn Jahre, könnt ihr zum Ende des zehnten Jahres den Vertrag kündigen, ohne, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt werden darf. Plant Ihr die vorzeitige Umschuldung Eurer Finanzierung, gilt es folgende Schritte zu berücksichtigen. Zunächst fordert Ihr bei Eurer Bank den Darlehensstand zu dem geplanten Datum der Umschuldung ab. Vergesst nicht, Euch die Summe der Zinsen von diesem Stichtag an bis zum Ende der ursprünglich geplanten Laufzeit nennen zu lassen. Im Kreditvergleich müssen die Zinsen der neuen Finanzierung für die Restlaufzeit der ursprünglichen Zinsbindung niedriger sein, als die Summe der Zinsen für die Restlaufzeit zusammen mit der Vorfälligkeitsentschädigung. Bei der Umschuldung einer Hypothek kommt noch ein weiterer Kostenfaktor dazu. Theoretisch müsste die Grundschuld zu der alten Bank zugunsten der neuen Bank gelöscht und anschließend neu bestellt werden. Damit sind die Gebühren für das Amtsgericht verbunden. Günstiger ist in diesem Fall die notarielle Abtretung. In diesem Fall verzichtet die bisherige Bank im Rahmen einer von einem Notar zu beglaubigenden Abtretungserklärung zugunsten des neuen Institutes auf die bisherigen Ansprüche.