Kreditgebühren Test 2024 – Verschiedene Möglichkeiten bessere Zins Konditionen zu erhalten!

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Mehrere Kreditverpflichtungen lassen sich bündeln und durch die Umschuldung in einem Kredit zusammenfassen. Hierdurch können Sie bessere Zinskonditionen erzielen. Wenn Sie nur einen einzelnen Kredit umschulden möchten, kann sich für Sie ebenfalls Sparpotential ergeben, wenn der neue Vertrag bessere Zinskonditionen aufweist. In jedem Fall lohnt es sich, die aktuellen Zinskonditionen der Anbieter immer wieder zu vergleichen. Einen Dispokredit und andere Kredite mit sehr hohen Zinsen, sollten Sie immer umschulden. Schon bei der Umschuldung in einen normalen Ratenkredit wird der Kredit für Sie deutlich günstiger. Auch die Rückforderung von zu viel gezahlten Bearbeitungsentgelten kann sich lohnen. In vielen Fällen waren diese nämlich bis zu drei Prozent zu hoch.

  • Eine Umschuldung macht nur bei niedrigem Zinsniveau Sinn
  • Besonders bei Dispokrediten können Sie durch Umschuldung sparen
  • 3 Bearbeitungsentgelt ist seit Mai 2014 nicht mehr zulässig

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1. Nehmen Sie eine Umschuldung vor

Sinn machen kann die Umschuldung insbesondere bei dem Bündeln mehrerer Kredite in ein einzelnes Darlehen oder bei der Umschuldung eines genutzten Dispokredits, für den hohe Zinsen zu zahlen sind, in einen Ratenkredit. Genaueres können Sie in unserem Ratgeber Ratenkredit umschulden: Was zählt, ist das Timing erfahren. Wichtig ist es vor Allem, nur in Niedrigzinsphasen Umschuldungen vorzunehmen. Zudem sollten auch keine hohen Gebühren durch eine Vorfälligkeitsentschädigung für Sie entstehen. Achten Sie zudem darauf, nicht zusätzlich zu Ihrem neuen Kredit eine Restschuldversicherung abzuschließen, ohne sich zuvor darüber zu informieren. Wir haben für Sie einen Ratgeber zu diesem Thema erstellt, in dem Sie Alles über diese Versicherung nachlesen können. Lesen Sie gern hier weiter: Ratenkredit mit Restschuldversicherung.

2. Fordern Sie nicht zulässige Gebühren zurück

Bereits im Mai 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass zusätzliche Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig sind, da Kunden bereits Sollzinsen für einen Kredit zahlen. Die Banken hatten bisher noch eine zusätzliche Gebühr für die Bearbeitung der Kreditanträge verlangt. Dabei liegen eben jene Prüfung der Kreditwürdigkeit und der Bonität sowie die Ausstellung des Kreditvertrages im Interesse des Kreditgebers. Der Bundesgerichtshof entschied somit, dass die Gebühr den Kreditnehmer unangemessen belastet. Durch diesen Umstand können seit Mai 2014 viele Kunden ihr Geld zurückfordern. Für Kreditverträge, die noch vor 2011 abgeschlossen wurden, wiesen die Banken die Erstattung ab, da diese Forderungen bereits verjährt seien. Aber stimmt das?

Üblicherweise sind Ansprüche der Kunden an die Bank nach drei Jahren verjährt. Nach der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes können Kunden jetzt jedoch auch noch für Verträge, die vor 2011 geschlossen wurden, die gezahlten Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Das Urteil gilt rückwirkend für zehn Jahre, weshalb nur Rückforderungen bei Verträgen verjährt sind, die vor dem 29. Oktober 2004 geschlossen wurden.

Ein einfaches Rückfordern der unzulässig gezahlten Bearbeitungsgebühren reicht nicht aus, sondern Sie müssen sich schriftlich an Ihre Bank wenden. Wie viele Bearbeitungsentgelte Sie unzulässigerweise zahlen mussten, können Sie meist auf der ersten Seite ihres Kreditvertrages nachlesen. Wir haben für Sie noch einen kurzen Leitpfaden erstellt, an den Sie sich bei Ihrem Schreiben halten können.

  • Sie sollten Ihre Rückforderungen nur per Einschreiben an die Bank versenden. Eine E-Mail oder ein Fax sind hierfür ungeeignet.
  • Setzen Sie der Bank eine Frist für die Rückzahlung, von etwa 10 Tagen.
  • Erwähnen Sie auch, dass Sie rechtliche Schritte ergreifen werden, falls Ihnen die Gebühren nicht erstattet werden.
  • Schalten Sie, falls Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, einen Anwalt oder den Ombudsmann der Bank ein. Dieser kümmert sich bei jeder Bank um Rechtsstreitigkeiten mit Vertragspartnern.

3. Fazit

Bereits eine einfache Umschuldung kann Ihnen große Ersparnisse bringen, besonders wenn Sie einen teuren Dispokredit, mit hohen Zinssätzen, in einen Ratenkredit umschulden lassen. Diese Umschuldung sollte jedoch unbedingt in Zeiten eines niedrigen Zinsniveaus stattfinden. Auch die Rückforderung von unzulässig gezahlten Bearbeitungsentgelten hat seit Mai 2014 eine Rechtsgrundlage und kann Ihnen Einiges an Gebühren zurückbringen. Falls ein Anschreiben der Bank nicht ausreicht, sollten Sie den Ombudsmann der Bank oder einen Anwalt einschalten.

Bilderquelle: shutterstock.com

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