Funktionsweise des Dispokredites bei Girokonten

4. Juli 2015

Wer kennt die Situation nicht, dass der Elektromarkt ein Spitzensonderangebot offeriert, aber das Guthaben auf dem Konto nicht ausreicht, um es wahrzunehmen. Unschöner ist es, wenn am Ende des Geldes immer noch reichlich Monat ansteht. In beiden Fällen kann der Dispokredit die Lösung für den Kontoinhaber bedeuten. Was unterscheidet den Dispo aber von einem herkömmlichen, klassischen Kredit?

Voraussetzung ist das Girokonto

Im Gegensatz zu einem Ratenkredit ist ein Dispokredit grundsätzlich mit einem Girokonto verknüpft. Der Dispositionskredit läuft auch unter der Bezeichnung Überziehungskredit. Damit wird das Wesen dieser, Darlehensvariante deutlich. Der Bankkunde überzieht sein Konto, geht in das Minus. Der Überziehungskredit kann nicht auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto genutzt werden, er ist ausschließlich an ein Girokonto gebunden. Bewegt sich der Dispo in einem herkömmlichen Rahmen, muss der Kontoinhaber keine Sicherheiten stellen. Der Überziehungskredit wird ausschließlich auf die Bonität des Kontoinhabers abgestellt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Selbstständige, die hohe Schwankungen in Bezug auf den Kontostand haben, und ihr Konto aufgrund fälliger Zahlungen bei ausstehenden Zahlungseingängen massiv überziehen, müssen unter Umständen Sicherheiten stellen.

Die Kontoeröffnung

Banken räumen einem Neukunden bei Eröffnung eines Kontos nur bedingt sofort einen Dispokredit ein. In der Regel warten sie drei Monate ab, wie die Kontoführung gehandhabt wird. Bei regelmäßigen und gleichbleibenden Geldeingängen wird dann eine Überziehungslinie, in den meisten Fällen in Höhe des zweifachen oder dreifachen Geldeingangs eingeräumt. Für diese Kreditlinie wird, im Gegensatz zu einem Ratenkredit, noch nicht einmal eine Gehaltsabtretung vereinbart.

Der Zinssatz bei einem Dispokredit

Die Banken stehen schon seit vielen Jahren hinsichtlich der Höhe der Dispozinsen seitens der Verbraucherschützer, aber auch seitens der Politik heftig im Kreuzfeuer. Die Zinssätze liegen, auch bei historisch niedrigen Leitzinsen, in den meisten Fällen im zweistelligen Bereich, 14 oder 15 Prozent sind keine Seltenheit. Finanzexperten haben ermittelt, dass ein Dispozins von zehn Prozent unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus ausreichend sei. Dies zeigen auch die Institute, die für Kontoüberziehungen lediglich sieben oder acht Prozent berechnen, wie aus einer Gegenüberstellung hervorgeht. Im Zusammenhang mit den Zinsen muss aber zwischen zwei Sachverhalten unterschieden werden:

  • Genehmigte Kontoüberziehung
  • Ungenehmigte Kontoüberziehung

Einige Banken lassen es zu, dass ihre Kunden über die vereinbarte Linie hinaus noch eine Überziehung in Anspruch nehmen können. In diesem Fall wurde bislang durchgängig ein erhöhter Zinssatz zugrunde gelegt. Unter den Instituten finden sich aber immer mehr, die von dieser Praxis inzwischen Abstand genommen haben und einen einheitlichen Zinssatz berechnen.

Bezüglich der überdurchschnittlich hohen Zinsen argumentieren die Kreditinstitute, dass das Kreditausfallrisiko wesentlich höher sei, als bei einem besicherten Ratenkredit. Der Zinssatz preist nach wie vor das Risiko des Geldgebers mit ein.

Die Rückführung

Für einen Dispokredit besteht nur in Ausnahmefällen eine Rückführungsvereinbarung. Erst wenn die vereinbarte Linie überzogen wurde, wird eine Rückführung unter das eingeräumte Limit vereinbart. Alternativ kann es dem Bankkunden allerdings auch passieren, dass er ein Schreiben der Bank erhält, mit dem der über das vereinbarte Limit hinausgehende Betrag innerhalb von zehn Werktagen fällig gestellt wird, sprich, zurückgezahlt werden muss.

Die Gefahr des Dispokredites

Ein Dispo ist eine praktische Angelegenheit. Wenn gerade kein Geld da ist, greift man auf die Überziehungslinie zurück. Das Risiko liegt jedoch darin, dass die eingeräumte Linie, wie bereits erwähnt, das laufende Einkommen übersteigt. Wurde der Dispo nun in einer Höhe ausgeschöpft, die über dem Geldeingang liegt, ist die Kreditspirale vorprogrammiert. Solange weiter laufende Ausgaben bestehen, kann die Überziehung aus den laufenden Einnahmen nicht zurückgeführt werden. Am Ende steht die Umschuldung in einen Ratenkredit.

Wer eine größere Anschaffung plant, oder weiß, dass er den Dispo über längere Zeit in Anspruch nehmen wird, sollte sich von Anfang an für einen klassischen Ratenkredit entscheiden. Zum einen erfolgt die Rückführung in klar vereinbarten Raten, zum anderen liegen die Zinsen für einen Ratenkredit deutlich unter denen der Überziehungskredite. Die Gefahr der Kreditspirale und Überschuldung ist damit deutlich geringer.